5.2 Bezeichnung

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.2.1 angeführten Produkte lauten:

  • "Kakaomilch aus Milch mit ... % Fett"
  • "Kakaomilch aus Magermilch"
  • "Kakaomilch aus Milch mit ... % Fett und ... % Magerkakao"
  • "Kakaomilch aus Magermilch und ... % Magerkakao"
  • "Kakaomilch aus Milch mit ... % Fett und Magerkakao"
  • "Kakaomilch aus Magermilch und Magerkakao"

Die Kakao- bzw. Magerkakaomenge wird deklariert.
Für Trinkkakao bzw. Haltbar- und Sterilkakaomilch bzw. -trinkkakao gelten die angeführten Bezeichnungen sinngemäß.

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.2.2 genannten Produkte lauten:

  • "Schokolademilch (Trinkschokolade) aus Milch mit ... % Fett"
  • "Schokolademilch (Trinkschokolade) aus Magermilch"

Die Schokolade- bzw. Kakaomenge wird deklariert.
Für Haltbar- und Sterilschokolademilch bzw. -trinkschokolade gelten die angeführten Bezeichnungen sinngemäß.

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.2.3 angeführten Produkte lauten:

  • "Kaffeemilch aus Milch mit ... % Fett"
  • "Malzmilch aus Milch mit ... % Fett"

Weitere Bezeichnungen erfolgen sinngemäß.
Für Haltbar- und Sterilmilcherzeugnisse gelten die angeführten Bezeichnungen sinngemäß.

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.2.4 angeführten Produkte lauten:

  • "Fruchtmilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Gemüsemilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • z. B.: "Fruchtmilch aus Milch mit 3,6 % Fett, mit Erdbeeren". Die verwendete Frucht- oder Gemüseart kann auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden.

Die Bezeichnungen für die Abs. in 5.1.2.5 angeführten Produkte lauten:

„Rahmzubereitung ...“, „Rahmzubereitung … mit Früchten“, „Rahmzubereitung ... mit …“, „… - Rahmzubereitung“ wobei entweder die enthaltenen Früchte abgebildet oder namentlich genannt werden.

„Rahmzubereitung … mit …“ „…-Rahmzubereitung“ (bei Rahmzubereitungen mit anderen geschmacksgebenden Zutaten), wobei das / die zugesetzten Lebensmittel entweder abgebildet oder namentlich genannt werden.

Der Fettgehalt der Rahmzubereitung wird angegeben, z. B. „Rahmzubereitung 15 % Fett“, „Rahmzubereitung 15 % Fett mit ...“.

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.3.4 angeführten Produkte lauten:

  • "Fruchtjoghurt aus Milch mit ... % Fett, mit ..." bzw. "Joghurt mit Früchten aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtjoghurt mild aus Milch mit ... % Fett, mit ..." bzw. "Joghurt mild mit Früchten aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtsauermilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtbuttermilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fermentierte Fruchtmilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtrahmjoghurt" bzw. "Fruchtsahnejoghurt" aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtrahmjoghurt mild" bzw. "Fruchtsahnejoghurt mild aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • "Frucht-Sauerrahm aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtrahmkefir aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • "Kefir mild ... % mit ... % Früchten, ohne kefirtypische Hefen" bzw. "Fruchtkefir mild ... % Fett, ohne Verwendung von kefirtypischen Hefen hergestellt"
  • "Fermentierter Fruchtrahm aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • z. B.: "Fruchtjoghurt aus Milch mit 3,2 % Fett, mit Erdbeeren".
  • z. B. "Trinkjoghurt mit Früchten“ oder „Trinkfruchtjoghurt"
  • z. B. "Joghurtdrink mit … % Früchten", "Joghurtdrink mit … % Joghurt" (Produkte mit Wasserzusatz lt. Abs. 5.1.3.3). Bei diesen Produkten ist der Milchanteil anzugeben.
  • Die mit Gemüse hergestellten Produkte werden analog gekennzeichnet. Die verwendete Frucht- oder Gemüseart kann auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden.

Der Fettgehalt der verwendeten Milch wird als Teil der Bezeichnung deklariert.
Die Frucht- oder Gemüsemenge ist in Prozenten anzugeben.

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.3.5 angeführten Produkte lauten:

  • "Joghurt mit ...konfitüre3, aus Milch mit ... % Fett"
  • "Joghurt mild mit ...konfitüre4, aus Milch mit ... % Fett"
  • z. B.: "Joghurt mit Erdbeerkonfitüre, aus Milch mit 3,6 % Fett"

Die mit Buttermilch, Sauermilch, fermentierter Milch oder fermentiertem Rahm hergestellten Produkte werden analog gekennzeichnet. Die Fruchtart kann auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden.

 

3 siehe Verordnung über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem (Konfitürenverordnung) BGBl. II Nr. 897/1995 idgF.
4 siehe Verordnung über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem (Konfitürenverordnung) BGBl. II Nr. 897/1995 idgF.

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.3.6 angeführten Produkte lauten:

  • "Joghurt mit "... fruchtmark" aus Milch mit ... % Fett"
  • "Joghurt mild mit "... fruchtmark" aus Milch mit ... % Fett"
  • z. B.: "Joghurt mit Erdbeerfruchtmark aus Milch mit 3,6 % Fett"

Weitere Bezeichnungen erfolgen sinngemäß.

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.3.7 angeführten Produkte lauten:

  • "Schokoladejoghurt aus Milch mit ... % Fett"
  • "Schokoladejoghurt mild aus Milch mit ... % Fett"
  • z. B.: "Schokoladejoghurt aus Milch mit 3,6 % Fett"

Weitere Bezeichnungen erfolgen sinngemäß.

Fruchtmilch, Fruchtjoghurt, Fruchtjoghurt mild, Fruchtbuttermilch, Fruchtsauermilch, Fruchtkefir und fermentierte Fruchtmilch, die mit Früchten und Zucker oder Fruchtzucker oder mit naturreinen Fruchtzubereitungen gemäß 5.3.3 hergestellt worden sind, können als "naturrein" bezeichnet werden.

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