1.1 Definitionen
Gewürze sind Pflanzenteile, aber auch Pilze, die wegen ihres Gehaltes an besonderen Inhaltsstoffen geeignet sind, Geruch und Geschmack von Lebensmitteln zu beeinflussen. Sie kommen meist in getrockneter Form, sowohl ganz als auch mechanisch zerkleinert, in den Handel. Als „Kräuter“ werden üblicherweise die nicht verholzten Teile einer Pflanze bezeichnet.
Als Gewürze werden auch getrocknetes Gemüse oder getrocknete Blütenblätter in Verkehr gebracht.
Geruch und Geschmack von Gewürze und Kräuter sind für die jeweilige Art charakteristisch/arteigen.
Gewürzmischungen bestehen ausschließlich aus Gewürzen. Sie werden als solche bezeichnet, können aber auch bei Angabe des Verwendungszweckes in Wortkombination als „–gewürz“ (z. B. Gulaschgewürz) bezeichnet werden.
Gewürzsalze sind Mischungen, die mindestens zur Hälfte aus Speisesalz, weiters Gewürzen, Gewürzzubereitungen und sonstigen Zutaten bestehen. Der Anteil der Gewürze beträgt mindestens 8 % bezogen auf die Trockensubstanz.
Würzmittel sind Mischungen mit würzenden Stoffen und enthalten im Allgemeinen auch Zutaten wie Gemüse, Hefe oder deren Extrakte, Zuckerarten, Stärke, Fett und Speisesalz. Würzende Stoffe sind insbesondere Gewürze, Gewürzextrakte, deren Mischungen, Gewürzextraktzubereitungen und Speisewürze sowie auch solche Zutaten, die eine Verbesserung oder Verstärkung des Geschmackes von Lebensmitteln bewirken.
Gewürzzubereitungen bestehen aus Gewürzen oder Gewürzmischungen, denen andere Zutaten beigemischt sind, um zusätzlich technologische oder geschmackliche Wirkungen zu erzielen oder eine bessere Dosierung oder Anwendung zu ermöglichen.
Gewürzextraktzubereitungen bestehen aus Gewürzextrakten oder Mischungen von Gewürzextrakten, denen andere Lebensmittel beigemischt sind, um zusätzlich technologische oder geschmackliche Wirkung zu erzielen oder eine bessere Dosierung oder Anwendung zu ermöglichen.
Gewürzaromazubereitungen sind Gewürzzubereitungen, bei denen die Gewürze überwiegend oder vollständig durch Gewürzaromen ersetzt sind. Sie können nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet werden, z. B. Gewürzaromazubereitung für Brathähnchen. Sie werden auch als Gewürzaromapräparate bezeichnet, wenn sie zur Abgabe an Weiterverarbeiter bestimmt sind, z. B. Gewürzaromapräparat für Fleischwurst.