4.5.1 Beschreibung

Mit der Zusatzbezeichnung „Nußschnaps“, „Nussschnaps“ werden nach den verschiedensten Rezepturen hergestellte Spirituosen bezeichnet, deren charakteristischer Geschmack aus der Verwendung von grünen Nüssen (Walnüssen) stammt.

Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung lautet „Spirituose“. Auf die Verwendung von Walnüssen wird mit dem Wortlaut „enthält Walnüsse“ hingewiesen (LMIV, Art. 21 Abs. 1).

Die Abbildung von (grünen) Walnüssen ist handelsüblich.

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