2.2 Beschaffenheit der Mahl- und Schälprodukte

Mahl- und Schälprodukte weisen einen arttypischen Geruch oder Geschmack auf und sind frei von Fremdgeruch oder -geschmack. Sie sind im Rahmen der technologischen Möglichkeiten befreit von Sand 2), lebenden oder toten Lagerschädlingen, Insekten aller Entwicklungsstadien, Ausscheidungen von Lagerschädlingen und Insekten, sowie sonstigen Fremdbestandteilen aller Art.

2) D.h. der Sandgehalt bei Grieß, Auszugsmehlen, Weizenkoch- und -backmehlen überschreitet nicht den Wert von 0,05% in der Trockensubstanz (i. Tr.), bei den übrigen Mahlprodukten den Wert von 0,10% i. Tr.

 

Für den Feuchtigkeitsgehalt der Mahl- und Schälprodukte gelten, sofern im Folgenden nicht anders bestimmt, folgende Höchstwerte:

Für Schrot, Grieß und Dunst 15,8%
für Mehle aller Typen sowie für Schälprodukte 15,5%
für Vollschrote und Vollmehle in Kleinpackungen 14,5%

Der Säuregrad ist bei der Beurteilung von Mahl- u. Schälprodukten zu berücksichtigen (siehe Tabelle 1).

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