1.6 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse
Unter tiefgefrorenen Obsterzeugnissen versteht man Obst, das in gesundem, genussreifem Zustand, verpackt oder unverpackt, tiefgefroren wurde. Durch natürliche Frosteinwirkung geschädigtes Obst ist kein Tiefkühlobst.
Derartige Produkte werden als "tiefgekühlt" oder gleichsinnig (Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel, BGBl. II Nr. 201/1994 idgF.) unter Beifügung des Namens der verwendeten Obstart bezeichnet.