1.6 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse
- Details
- 1.6 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse
- Zugriffe: 542
Unter tiefgefrorenen Obsterzeugnissen versteht man Obst, das in gesundem, genussreifem Zustand, verpackt oder unverpackt, tiefgefroren wurde. Durch natürliche Frosteinwirkung geschädigtes Obst ist kein Tiefkühlobst.
- Details
- 1.6 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse
- Zugriffe: 461
Derartige Produkte werden als "tiefgekühlt" oder gleichsinnig (Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel, BGBl. II Nr. 201/1994 idgF.) unter Beifügung des Namens der verwendeten Obstart bezeichnet.