1.1.1 Beschreibung, Anforderungen

Unter Rohkaffee oder grünem Kaffee versteht man die aus den Früchten des Kaffeebaumes – den meist zweisamigen Kaffeekirschen – gewonnenen, von der Frucht- und Pergamentschale vollständig und von der Silberhaut soweit technologisch möglich befreiten Samen. Aus einsamigen Kaffeekirschen gewonnener Rohkaffee wird, weil deren Samen von rundlicher Form sind, als "Perlkaffee" bezeichnet. Von der Pflanzengattung "Coffea" kommen derzeit für Genusszwecke vor allem die Samen der Arten Coffea arabica L. und Coffea canephora (Robusta) Pierre et Froehner in Betracht.

Die Aufbereitung der Kaffeekirschen erfolgt entweder trocken oder nass.

Handelsüblicher Rohkaffee ist nach allgemein üblicher Verkehrsauffassung derart beschaffen, dass er bei sachgemäßer Weiterverarbeitung ein aromatisches, wohlschmeckendes Getränk ergibt. Er darf weder durch falsche Ernte noch durch Fehler bei Aufbereitung, Beförderung oder Lagerung verdorben, insbesondere auch nicht verschimmelt oder verunreinigt sein.

Rohkaffee enthält nicht über 14 Gewichtsprozente (im Folgenden: Gew.%) Wasser, der Chloridgehalt in der Asche darf 1,1 Gew.% nicht übersteigen. Ein Koffeingehalt unter 0,8 Gew.% wird in handelsüblicher Ware nicht vorausgesetzt.

Rohkaffee darf nicht mit Stoffen wie Alkali- oder Erdalkalihydroxiden oder -karbonaten, Ammoniak, Ammoniumsalzen oder schwefeliger Säure behandelt werden.

Rohkaffee darf nicht mehr als 5 Gew.% "Besatz", das sind artfremde Bestandteile, verdorbene Bohnen oder Schalen, enthalten.

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