2.1.6 Mischbrot
Mischbrot wird aus Roggen- und Weizenmehl geeigneter Typen hergestellt. Mischbrot kann als Roggenmischbrot bezeichnet werden, wenn es mehr als 10 %, jedoch weniger als die Hälfte des Gesamtgewichtes der Mahl- und Schälprodukte an Weizenmehl enthält. Mischbrot kann als Weizenmischbrot bezeichnet werden, wenn es mehr als 10 %, jedoch weniger als die Hälfte des Gesamtgewichtes der Mahl- und Schälprodukte an Roggenmehl enthält.
Bezeichnung: Mischbrot, Schwarzbrot, Hausbrot, Mischtoastbrot