2.1.6 Mischbrot

Mischbrot wird aus Roggen- und Weizenmehl geeigneter Typen hergestellt. Mischbrot kann als Roggenmischbrot bezeichnet werden, wenn es mehr als 10 %, jedoch weniger als die Hälfte des Gesamtgewichtes der Mahl- und Schälprodukte an Weizenmehl enthält. Mischbrot kann als Weizenmischbrot bezeichnet werden, wenn es mehr als 10 %, jedoch weniger als die Hälfte des Gesamtgewichtes der Mahl- und Schälprodukte an Roggenmehl enthält.

Bezeichnung: Mischbrot, Schwarzbrot, Hausbrot, Mischtoastbrot

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