6. Eigenkontrolle

Packstellenbetreiber sind Lebensmittelunternehmer und damit selbst verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Zur Gewährleistung einer hygienischen Produktion müssen sie nach den Prinzipien der Guten Herstellungs- und Hygienepraxis (GHP) arbeiten. Wesentliche Elemente der GHP sind die Wareneingangskontrolle, die Anlagenkontrolle, die Personalschulung und die Ermittlung und Beherrschung von Gefahren beim Umgang mit Lebensmitteln.

  1. Dokumentation
    Dokumentation und Aufzeichnungen sollen an Art und Umfang des Unternehmens angepasst werden. Sie sind eine Unterstützung bei der Umsetzung der Eigenkontrolle.

    Verpflichtende Dokumentation:
    • Schulungsnachweise sind zu sammeln
    • Reinigungs- und Desinfektionsplan (1 x jährlich)
    • Schädlingsbekämpfungsplan (1 pro Quartal)
    • Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Schalen

    Empfohlene Dokumentation:
    • Betriebs- und Produktionsdaten: Wenn ohnehin vorhanden, sollen Dokumente zum Betrieb oder zur Produktion bzw. zu den Produkten aufbewahrt werden.
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