6. Eigenkontrolle
Packstellenbetreiber sind Lebensmittelunternehmer und damit selbst verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Zur Gewährleistung einer hygienischen Produktion müssen sie nach den Prinzipien der Guten Herstellungs- und Hygienepraxis (GHP) arbeiten. Wesentliche Elemente der GHP sind die Wareneingangskontrolle, die Anlagenkontrolle, die Personalschulung und die Ermittlung und Beherrschung von Gefahren beim Umgang mit Lebensmitteln.
- Dokumentation
Dokumentation und Aufzeichnungen sollen an Art und Umfang des Unternehmens angepasst werden. Sie sind eine Unterstützung bei der Umsetzung der Eigenkontrolle.
Verpflichtende Dokumentation:- Schulungsnachweise sind zu sammeln
- Reinigungs- und Desinfektionsplan (1 x jährlich)
- Schädlingsbekämpfungsplan (1 pro Quartal)
- Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Schalen
Empfohlene Dokumentation:- Betriebs- und Produktionsdaten: Wenn ohnehin vorhanden, sollen Dokumente zum Betrieb oder zur Produktion bzw. zu den Produkten aufbewahrt werden.