2.2.6 Behältnisse

Tafelwasser darf nur in den zur Abgabe an die Letztverbraucherin/den Letztverbraucher bestimmten Behältnissen transportiert werden. Das zur Herstellung verwendete Trinkwasser, natürliche Mineralwasser oder Quellwasser wird nicht in Transport-behältnissen befördert.

Die zur Abfüllung von Tafelwasser verwendeten Behältnisse sind mit einem Verschluss versehen, der geeignet ist, Veränderungen der Eigenschaften oder Verunreinigungen des Wassers zu verhindern.

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