1.4 Raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade

Gereinigte und kristallisierte Saccharose von einwandfreier und handelsüblicher Qualität mit folgenden Merkmalen:

a) Polarisation mindestens 99,7°Z,
b) Gehalt an Invertzucker höchstens 0,04% in Gewicht,
c) Verlust beim Trocknen höchstens 0,06% in Gewicht,
d) Gesamtpunktezahl höchstens 8
  davon höchstens 6 für den Gehalt an Leitfähigkeitsasche,
    höchstens 4 für die Farbtype,
    höchstens 3 für die Farbe in Lösung.

Die Ermittlung des Merkmals "Gesamtpunktezahl" erfolgt nach den Vorschriften der Analysenmethoden a unter 3.1.

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