Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.3.4 angeführten Produkte lauten:

  • "Fruchtjoghurt aus Milch mit ... % Fett, mit ..." bzw. "Joghurt mit Früchten aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtjoghurt mild aus Milch mit ... % Fett, mit ..." bzw. "Joghurt mild mit Früchten aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtsauermilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtbuttermilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fermentierte Fruchtmilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtrahmjoghurt" bzw. "Fruchtsahnejoghurt" aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtrahmjoghurt mild" bzw. "Fruchtsahnejoghurt mild aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • "Frucht-Sauerrahm aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • "Fruchtrahmkefir aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • "Kefir mild ... % mit ... % Früchten, ohne kefirtypische Hefen" bzw. "Fruchtkefir mild ... % Fett, ohne Verwendung von kefirtypischen Hefen hergestellt"
  • "Fermentierter Fruchtrahm aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
  • z. B.: "Fruchtjoghurt aus Milch mit 3,2 % Fett, mit Erdbeeren".
  • z. B. "Trinkjoghurt mit Früchten“ oder „Trinkfruchtjoghurt"
  • z. B. "Joghurtdrink mit … % Früchten", "Joghurtdrink mit … % Joghurt" (Produkte mit Wasserzusatz lt. Abs. 5.1.3.3). Bei diesen Produkten ist der Milchanteil anzugeben.
  • Die mit Gemüse hergestellten Produkte werden analog gekennzeichnet. Die verwendete Frucht- oder Gemüseart kann auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden.

Der Fettgehalt der verwendeten Milch wird als Teil der Bezeichnung deklariert.
Die Frucht- oder Gemüsemenge ist in Prozenten anzugeben.