7. Dokumentation und Aufzeichnungen
Dokumentation und Aufzeichnungen sollen an Art und Umfang des Unternehmens angepasst werden. Sie sind eine Unterstützung bei der Umsetzung der Eigenkontrolle.
Verpflichtende Dokumentation
- Betriebs- und Produktionsdaten: Betriebsbeschreibung/Stammdatenblatt, Skizze;
- Wenn ohnehin vorhanden, sollen Dokumente zum Betrieb oder zur Produktion bzw. zu den Produkten aufbewahrt werden (z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Dokumente zur Rückverfolgbarkeit, Unterlagen gemäß Gehegebuch);
- Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung bei Wasserversorgung aus eigenem Brunnen oder eigener Quelle;
- Herstellungsabläufe mit den wichtigen Punkten für die Hygiene: aus der vorliegenden Leitlinie, aus anderer Quelle oder selbst erstellt (unterschreiben);
- Checklisten für Räume sind 1x jährlich bzw. bei Änderungen auszufüllen;
- Reinigungs- und Desinfektionsplan 1x jährlich bzw. bei Änderungen ausfüllen;
- Plan für die Schädlingsbekämpfung; Formular ist im Anlassfall auszufüllen und bei den regelmäßigen Kontrollen (mindestens 1 x pro Quartal);
- Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanweisungen für verwendete Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel sind aufzubewahren;
- Schulungsnachweise (Hygiene-) Schulungen sind zu bestätigen;
- Laborergebnisse der Schlachtkörperuntersuchungen;
- Datum der letzten amtlichen Untersuchung.
Hinweis:
Als Informationen zur Lebensmittelkette sind die im Rahmen des Gehegebuches zu führenden Aufzeichnungen ausreichend.
Empfohlene Dokumentation
- Laufende Aufzeichnungen im Rahmen der Eigenkontrolle
- Ergebnisse von Laboruntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle oder von Produktuntersuchungen z.B. von Oberflächenuntersuchungen
- Produktbeschreibungen