7. Dokumentation und Aufzeichnungen

Dokumentation und Aufzeichnungen sollen an Art und Umfang des Unternehmens angepasst werden. Sie sind eine Unterstützung bei der Umsetzung der Eigenkontrolle.

Verpflichtende Dokumentation

  • Betriebs- und Produktionsdaten: Betriebsbeschreibung/Stammdatenblatt, Skizze;
  • Wenn ohnehin vorhanden, sollen Dokumente zum Betrieb oder zur Produktion bzw. zu den Produkten aufbewahrt werden (z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Dokumente zur Rückverfolgbarkeit, Unterlagen gemäß Gehegebuch);
  • Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung bei Wasserversorgung aus eigenem Brunnen oder eigener Quelle;
  • Herstellungsabläufe mit den wichtigen Punkten für die Hygiene: aus der vorliegenden Leitlinie, aus anderer Quelle oder selbst erstellt (unterschreiben);
  • Checklisten für Räume sind 1x jährlich bzw. bei Änderungen auszufüllen;
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan 1x jährlich bzw. bei Änderungen ausfüllen;
  • Plan für die Schädlingsbekämpfung; Formular ist im Anlassfall auszufüllen und bei den regelmäßigen Kontrollen (mindestens 1 x pro Quartal);
  • Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanweisungen für verwendete Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel sind aufzubewahren;
  • Schulungsnachweise (Hygiene-) Schulungen sind zu bestätigen;
  • Laborergebnisse der Schlachtkörperuntersuchungen;
  • Datum der letzten amtlichen Untersuchung.

Hinweis:
Als Informationen zur Lebensmittelkette sind die im Rahmen des Gehegebuches zu führenden Aufzeichnungen ausreichend.

Empfohlene Dokumentation

  • Laufende Aufzeichnungen im Rahmen der Eigenkontrolle
  • Ergebnisse von Laboruntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle oder von Produktuntersuchungen z.B. von Oberflächenuntersuchungen
  • Produktbeschreibungen
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