7. Milchausgabeautomaten

A) Allgemeine Anforderungen:
Milchausgabeautomaten, im folgenden "Automaten" genannt, sind Geräte, die zur Ausgabe von Milch gemäß VO (EU) Nr. 852/2004 und 853/2004 im Verfahren der Selbstbedienung und damit unabhängig von einer sachkundigen Bedienungsperson bestimmt sind. 

Die Rohmilchverordnung, BGBl II Nr. 106/2006 ist ein zu halten. Im Falle der Abgabe von Rohmilch ist der Hinweis „Rohmilch vor dem Verzehr abkochen“ deutlich lesbar anzubringen.

  • Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, keine Nachfüllung vor einer vollständigen Entleerung sowie Reinigung und Desinfektion durchzuführen. 
  • Es wird empfohlen, dass bei geringer Entnahmefrequenz das System durch Eigenentnahme regelmäßig gespült wird (mind. 2 x pro Tag). 

Derartige Automaten haben nachfolgend angeführte Ausstattungs- und Prüfrichtlinien nachweislich zu erfüllen:

Das Abgabegerät sollte über ein Typenschild verfügen, aus dem folgende Informationen entnommen werden können:

  • Hersteller des Automaten,
  • Herstellungsort,
  • Type,
  • Baujahr,
  • Fabrikationsnummer,
  • Elektr. Anschlussleistung,
  • Netzspannung, Netzfrequenz,
  • Angabe, ob der Automat eine Möglichkeit zur gekühlten Lagerung der Milch gewähr-leistet (max. 6 °C).
  1. Kühlhaltung:
    Automaten sind hinsichtlich ihrer Kühlleistung so auszulegen, dass die Temperatur der zur Ausgabe bestimmten Erzeugnisse in allen produktberührten Teilen im Bereich der Anforderungen der VO (EG) Nr 853/2004 gehalten werden kann.

    Empfehlung:
    Durch den Einsatz von Rührwerken im Vorratsbehälter wird eine gleichmäßige Kühlung erreicht.
    Jährliche Überprüfung der Kühleffizienz durch den Abgeber (Testzeitpunkt im Sommer zur heißen Jahreszeit: Der Automat ist mit der vom Hersteller genannten maximalen und minimalen Füllmenge mit Testflüssigkeit (Wasser) von max. +6 °C zu befüllen und über einen Zeitraum von 12 Stunden zu belassen, wobei innerhalb dieses Zeitraumes in Abständen von jeweils 2 Stunden 1 Liter Testflüssigkeit zu entnehmen ist. Die Testflüssigkeit darf in diesem Zeitraum 6 °C nicht überschreiten.

    Als Referenzthermometer ist ein kalibriertes bzw. geeichtes Temperaturmesssystem mit einer Messgenauigkeit von +/- 0,1 °C zu verwenden. 
  2. Reinigung und Desinfektion
    Wenn Teile der produktführenden Gerätschaften außerhalb des gekühlten Bereiches liegen, ist eine entsprechende Reinigung und Desinfektion notwendig (abhängig von der Umgebungstemperatur kann dies im Sommer auch mehrmals am Tage erforderlich sein).
    Jegliches Restwasser ist aus der Anlage abzulassen. 
  3. Milchberührte Automatenteile:
    Alle milchberührten Automatenteile müssen aus geeigneten Werkstoffen hergestellt sein und dürfen die Milch nicht nachteilig beeinflussen. Diese Forderung wird insbesondere dann erfüllt, wenn den einschlägigen Rechtsnormen entsprochen wird.
  4. Reinigung und Reinigungstechnik:
    Es ist darauf zu achten, dass alle produktberührenden Teile des Automaten unter Zuhilfenahme  geeigneter Reinigungs- und Desinfektionsmittel leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Erforderlichenfalls sind Anlagenteile zu tauschen oder instand zu setzen.

    Hinweis:
    Ist eine Reinigung und Desinfektion im Durchfluss für alle produktberührten Automaten-teile nicht möglich, müssen diese demontiert und nach der händischen Reinigung und Desinfektion wieder remontiert werden.
  5. Schutz vor produktschädigendem Umwelteinfluss:
    Die Automaten, insbesondere alle produktberührten Teile, müssen so gestaltet bzw. aufgestellt (allenfalls umbaut) sein, dass schädliche Umwelteinflüsse wie z. B. Wärme-einstrahlung (Sonneneinstrahlung) in den produktführenden Automatenteil, Staubeintrag, Verschmutzung durch Tiere und Ungeziefer, unterbunden werden.

B) Fakultative Anforderungen:

  1. Betriebsbereitschaft:
    Die Automaten sollten über eine Anzeigeeinrichtung verfügen, die den jeweiligen Betriebs-zustand erkennen lässt (z. B. Signallampen für: Betriebsbereitschaft, Entleerungszustand der Lagerbehälter, Störung, Ausfall der Kühlung). 
  2. Verhinderung der Aufrahmung:
    Der Automat sollte so ausgeführt sein, dass das zur Ausgabe bestimmte Produkt im Zeitraum der Lagerung homogen erhalten bleibt, also eine Entmischung (z. B. durch ein Rührwerk) verhindert wird.
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