2. Rechtsgrundlagen

  1. Rechtsquellen
    Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 bildet die Grundlage zur Errichtung eines Eigenkontrollsystems nach den HACCP-Grundsätzen. Sie sieht vor, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften durch die Anwendung von Leitlinien erleichtert werden kann.

    Gemäß § 21 LMSVG 2006 haben Unternehmer im Sinne des Art.17 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten, deren Einhaltung durch Eigenkontrollen zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung zu setzen.

    Sonstige Rechtsvorschriften siehe unter Punkt VIII.
  2. Geltungsbereich
    Diese Leitlinie gilt für Imkereibetriebe, unabhängig von deren Größe. Sie umfasst die Haltung von Bienen, die Gewinnung von Honig und Bienenprodukten, die Lagerung, die Be- und Verarbeitung von Imkereiprodukten sowie deren Verkauf.

    Sie ersetzt die Leitlinie für Imkereien vom 11. Juli 2000, GZ 31.950/30-IX/B/1a/00.
  3. Verantwortung und Zuständigkeit
    Jeder Imker ist ein Lebensmittelunternehmer und für die Sicherheit der von ihm in Verkehr gebrachten Imkereiprodukte verantwortlich (von der Herstellung der Rohprodukte bis zum Verkauf). Dies gilt ebenso für die Umsetzung der einschlägigen Hygienebestimmungen und für die Rückverfolgbarkeit. Auf Anfrage der Behörde müssen für jeden verwendeten Rohstoff/Ware die unmittelbaren Vorlieferanten und für jedes abgegebene Produkt die unmittelbaren Abnehmer (ausgenommen Abgabe an den Letztverbraucher) bekannt gegeben werden können. Dazu können die üblichen Belege wie Rechnungen, Lieferscheine etc. herangezogen werden.

 

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