8.2 Begutachtung bei mehreren Terminen

Sind mehrere Termine für die jährliche Trinkwasseruntersuchung erforderlich, bei denen die Probenahmen auf unterschiedliche Stellen und der Lokalaugenschein auf verschiedene Anlagenteile aufgeteilt werden (in der Regel bei großen Wasserversorgern), erfolgt die Begutachtung nur jeweils im Rahmen des durchgeführten Umfangs. Der LMSVG Berechtige muss sicherstellen, dass der gesamte Untersuchungsumfang übers Jahr verteilt erfüllt wird (z. B. anhand eines Inspektionsplans), insbesondere, dass der Lokalaugenschein gemäß Abschnitt 6 vollständig einmal jährlich durchgeführt wird.

Bei Terminen, an denen kein Lokalaugenschein durchgeführt wird, z. B. ausschließlich Probenahme von Netzproben oder Probenahme bei WVA die keine hygienisch relevanten Anlagen betreffen (z. B. WVA mit Übernahme von Wasser und ausschließlicher Verteilung im geschlossenen Netz), kann die Begutachtung mit den folgenden Beurteilungen auch ohne Ortsbefund erfolgen. Dies ist im Bericht anzumerken (Verweis, dass der Lokalaugenschein bei einem anderen Termin durchgeführt wird bzw. hygienisch relevante Anlagenteile nicht vorhanden sind).

 

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