2.1 Biermischgetränke

Bei Biermischgetränken handelt es sich um trinkfertige Mischungen von Bier und alkoholfreien Getränken oder Wasser1. Ein bestimmtes Mischungsverhältnis ist nicht vorgeschrieben, muss aber angegeben werden. Bei alkoholhältigen Biermischgetränken stammt der Alkohol ausschließlich aus dem Bieranteil.

1 Gemäß Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV), BGBl. II Nr. 304/2002 idgF. bzw. Codexkapitel B 1 "Trinkwasser" oder B 17 "Abgefüllte Wässer".

In der Bezeichnung sind das Bier und der Mischungspartner sowie dessen Prozentanteil anzugeben (z. B.: "Vollbier mit x % … limonade", "Schankbier mit y % … saftlimonade", "Starkbier mit z % natürlichem Mineralwasser").

Go to Top