1.4.5 Bezeichnung für Quellwasser

Die handelsübliche Bezeichnung für Quellwässer ist "Quellwasser".

Als "kohlensäurehaltiges Quellwasser" ist ein Wasser zu bezeichnen, das nach einer eventuellen Dekantation und nach der Abfüllung denselben Gehalt an Quellkohlensäure wie am Quellaustritt besitzt, auch wenn das im Verlauf dieser Behandlung und unter Berücksichtigung üblicher technischer Toleranzen frei gewordene Kohlendioxid durch eine entsprechende Menge Kohlendioxids desselben Quellvorkommens ersetzt wurde.

Als "Quellwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt" ist ein Wasser zu bezeichnen, dessen Gehalt an Kohlendioxid, das dem gleichen Quellvorkommen entstammt, nach eventueller Dekantation und nach der Abfüllung, höher ist als am Quellaustritt.

Als "Quellwasser mit Kohlensäure versetzt" ist ein Wasser zu bezeichnen, das mit Kohlendioxid versetzt wurde, das eine andere Herkunft hat als das quelleigene Kohlendioxid.

Die Absätze 1.4.1, 1.4.1.6 lit. a), c) und d) sowie der Absatz 1.4.3 Pkt. 3 gelten für Quellwässer sinngemäß.

Go to Top