1.5 Angabe von Rostoffen aus denen der zur Herstellung einer Spirituose verwendete Alkohol gewonnen wurde

Ausgangsstoffe, die zur Herstellung von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder (neu) die zur Herstellung von Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet wurden, können in der Bezeichnung, Aufmachung oder Kennzeichnung einer Spirituose genannt werden, vorausgesetzt der Ethylalkohol bzw. die Destillate wurden ausschließlich aus diesen Ausgangsstoffen gewonnen und jeder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs bzw. jedes Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs, wird unter Angabe des zu seiner/ihrer Herstellung verwendeten landwirtschaftlichen Erzeugnisses in abnehmender Reihenfolge der verwendeten Mengen - bezogen auf reinen Alkohol – angegeben65; bzgl. der in Österreich gebräuchlichen Rohstoffnamen siehe Abschnitt 1.5.1.

 


65Verordnung (EU) 2019/787, Art. 13 Abs. 1

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