3.1.2 Qualitätsstufen von Obstschnaps
Für alle Qualitätsstufen von Obstschnaps gelten die allgemeinen Anforderungen von Abs. 3.1.1 sowie chemisch/analytische Grundanforderungen, soweit diese in Abs. 3.2 - 3.6 festgelegt sind.
Für alle Qualitätsstufen von Obstschnaps gelten die allgemeinen Anforderungen von Abs. 3.1.1 sowie chemisch/analytische Grundanforderungen, soweit diese in Abs. 3.2 - 3.6 festgelegt sind.
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