1.2 Charakteristische Zutaten

Als charakteristische Zutaten werden verwendet (bei den zitierten Verordnungen gilt jeweils die letztgültige Fassung):

  • Fruchtsaft oder gleichartige Erzeugnisse gemäß Fruchtsaftverordnung, BGBl II Nr. 83/2004
  • Aromaextrakte sowie natürliche oder naturidentische Aromastoffe gemäß Aromenverordnung, BGBl II Nr. 42/1998
  • Zucker und Zuckerarten gemäß Zuckerverordnung BGBl II Nr. 472/2003 sowie aus Früchten stammende Zucker
  • Wasser gemäß Trinkwasserverordnung BGBl II Nr. 304/2001 idgF. bzw. Codexkapitel B 1 "Trinkwasser".
  • Zulässige Zusatzstoffe

Anmerkung: In Österreich hat die Färbung von Orangeade und Himbeersirup ebenso Tradition wie die Säuerung von Sirupen mit Weinsäure, Citronensäure und / oder Äpfelsäure. Beim Zusatz von Konservierungsmitteln bezieht sich die Zuordnung in Anhang III der Zusatzstoffverordnung, BGBl II Nr. 383/1998, auf "aromatisierte, nichtalkoholische Getränke" unter Berücksichtigung des deklarierten Verdünnungsfaktors.

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