4.1 Allgemeine Beschreibung

Unter Spirituosen nach besonderen/traditionellen Verfahren werden im Sinne des vorliegenden Abschnitts Erzeugnisse verstanden, die nach traditionellen Verfahren hergestellt werden, seit Jahren am Markt vertreten sind und nicht unter Abs. 3, „Spirituosen aus Obst“, fallen. Dazu zählen insbesondere Erzeugnisse, die aus schwer vergärbaren oder auch zuckerarmen Rohstoffen (Maischen) durch Destillation vergorener Maische mit oder ohne Zusatz von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder durch Destillation eines alkoholischen Ansatzes unvergorener Rohstoffe gewonnen werden.153

 


153 Weitere, typische Vertreter wie etwa Gin (Kategorie 20), Kümmel (Kategorie 23), Akvavit (Kategorie 24), Anis (Kategorie 28) oder auch Wodka (Kategorie 15), sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/787 umfassend geregelt und werden im vorliegenden Kapitel nicht weiter behandelt.

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