2.1.2 Definition Extrakte

Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen sind wässrige Auszüge von Pflanzenteilen gemäß Absatz 2.1.1.1, denen Wasser entzogen ist.

Der Massenverlust beträgt in pulverförmigen Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen (auch in aromatisierten) höchstens 8 %.

Die Abs. 1.1.9.2, 1.1.9.5 und 1.1.9.6 des Abschnittes 1 "Tee" gelten sinngemäß.

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