2.1.2 Definition Extrakte
Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen sind wässrige Auszüge von Pflanzenteilen gemäß Absatz 2.1.1.1, denen Wasser entzogen ist.
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Der Massenverlust beträgt in pulverförmigen Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen (auch in aromatisierten) höchstens 8 %.
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Die Abs. 1.1.9.2, 1.1.9.5 und 1.1.9.6 des Abschnittes 1 "Tee" gelten sinngemäß.