2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an Lebensmittel bei denen in der Kennzeichnung, Aufmachung, Werbung oder in den Geschäftspapieren der Eindruck erweckt wird, dass das Lebensmittel ohne Verwendung von GVO (genetisch veränderte Organismen) oder Erzeugnissen, die aus oder durch GVO hergestellt wurden, erzeugt wird. Umfasst sind hier jedenfalls Auslobungen wie "gentechnikfrei erzeugt", "gentechnikfrei", "gentechnikfrei", "GVO-frei", "ohne Gentechnik" oder "ohne Verwendung von Gentechnik" als auch Bezeichnungen wie "ohne genetisch veränderte Futtermittel gefüttert" oder ähnliches.