6.4.1 Grundvoraussetzungen

  • Für natürliche Stoffe und Gemische landwirtschaftlichen Ursprungs sind 100 Gewichtsprozente aus biologischer Produktion anzustreben. Ein Mindestanteil von 95 Gewichtsprozenten darf nicht unterschritten werden.
  • Wenn natürliche Stoffe und Gemische landwirtschaftlichen Ursprungs aus biologischer Produktion aufgrund von Nichtverfügbarkeit ausnahmsweise aus konventioneller Produktion eingesetzt werden, ist eine Freigabe der zuständigen Kontrollstelle einzuholen.
  • Das kosmetische Mittel enthält mindestens, je nach Produktkategorie, Bioanteile laut nachstehender Tabelle
KategorieBiologischer Mindestanteil in Gewichtsprozent bezogen auf das Fertigprodukt
Öle/wasserfrei Reinigungs- und Pflegeprodukte 90
Parfums/Eau de Parfum/Eau de Toilette 60
Emulsionen zur Hautpflege (W/Ö) 30
Deodorants und Antitranspirantien 20
Emulsionen (Ö/W) und Gele zur Hautpflege 20
Haarbehandlungsmittel 20
tensidhaltige Reinigungsprodukte 20
Zahn- und Mundpflege 20
Seifen 20
Wässer 20
Produkte mit einem Mineralstoffgehalt größer als 80 % 10
  • Bei Emulgatoren und Tensiden ist jener Molekülanteil als biologisch zu betrachten, der sich aus dem stöchiometrischen Anteil des pflanzlichen Ausgangsmaterials aus biologischer Produktion errechnet.
  • Der Rezeptur direkt zugesetztes Wasser wird dem Bioanteil nicht zugerechnet.
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