12 Personalschulung

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind je nach ihrem Tätigkeitsbereich zu schulen bzw. zu unterweisen.

Durchgeführte Schulungen und Belehrungen sind zu dokumentieren.

Leitlinie für die Personalschulung
(Beilage 12 LEITLINIE FÜR DIE PERSONALSCHULUNG)
Dokumentation über durchgeführte Hygieneschulung
(Beilage 12a DOKUMENTATION ÜBER DURCHGEFÜHRTE HYGIENESCHULUNG)

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