1.1.1 Süßwasserfische

sind zum Verzehr bestimmte Fische aus Binnengewässern, wie Seen, Teichen, Flüssen und Bächen.

Als Süßwasserfische gelten auch solche Fische, die sich nur zeitweilig im Meer aufhalten, wie Lachs, Forelle, Aal (Flussaal), Maifisch, Finte, Maräne, Flussneunauge, Stint oder Stör.

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