4. Allgemeine Hygiene

  1. Reinigung und Desinfektion
    Reinigungs-und Desinfektionsmittel müssen für den Lebensmittelbereich geeignet sein. (Herstellungsangaben). Alle Arbeitsbereiche (Räume, Gegenstände, Armaturen, Ausrüstungen, ...) müssen gründlich gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden. Reinigung und Desinfektion müssen außerhalb der Produktionszeiten erfolgen. Nach der Anwendung chemischer Reinigungs- oder Desinfektionsmittel (ausgenommen z.B. auf Alkoholbasis) muss unbedingt gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden. Prüfen Sie, ob für die verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel folgende Informationen vorliegen:
    • Sicherheitsdatenblatt
    • Gebrauchsanweisung (Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit)
    Lagerung von Reinigungs-und Desinfektionsmitteln: Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind in einem eigens dafür vorgesehenen Bereich (Schrank oder eigener Raum) vorschriftgemäß zu lagern.
    O erfüllt
    O Abweichung: ................................................. behoben am: ................................

    Überprüfung des Reinigungserfolges: Vor Beginn der Schlachtung und Verarbeitungsind insbesondere folgende, für die Hygiene wichtigen Punkte optisch zu überprüfen:
    • die Sauberkeit der Werkzeuge (Betäubungsgeräte, Messer, Hilfsmittel, Maschinen)
    • die Sauberkeit der Verarbeitungsflächenund Behältnisse
    • das Vorhandensein von Seife, Einweghandtüchern und WC Papier
    • der einwandfreie Zustand von Maschinen, Gerätenund Hilfsmitteln

    Derfolgende Musterplan ist an die Anforderungen desBetriebes anzupassen
    .Vorallem bei Wechsel der Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel, mindestensaber einmal jährlich.

    Reinigungs- und Desinfektionsplan - Muster
    LL Wildfang Reinigungsplan

    Reinigungs- und Desinfektionsplan - Leeformular

    LL Wildfang Reinigungsplan leer



  2. Schädlingsforsorge / Schädlingsbekämpfung
    Notwendig sind geeignete Maßnahmen die verhindern, dass Schädlinge in den Betrieb eindringen und sich ausbreiten können. Auch Haustiere sind von Räumen fernzuhalten, in denen Lebensmittel zubereitet oder gelagert werden. Sofern Schädlinge auftreten ist eine rasche Schädlingsbekämpfung für die Betriebshygiene äußerst wichtig.

    Fenster die geöffnet werden können, sind mit Insektengittern auszustatten.
    O erfüllt
    O Abweichung: ................................................. behoben am: ................................

    Außentüren,die am Boden knapp schließen,sind mit automatischen Türschließern,zu versehen, damit keine Mäuse, Vögel, Haustiere etc. eindringen. Mauerdurchbrüche –z.B. für Installationen – sind abzusichern.
    O erfüllt
    O Abweichung: ................................................. behoben am: ................................

    Bodenabflüsse sollen mit einem Geruchsverschluss und Gitter versehen sein.
    O erfüllt
    O Abweichung: ................................................. behoben am: ................................

    Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erfolgen außerhalb der Produktionszeiten. Die notwendigen Mittel sind entsprechend gekennzeichnet und mit einer Gebrauchsanleitung versehen. Sie werden unter Verschluss gehalten. Bei chemischer Schädlingsbekämpfung wird wegen der Rückstandsproblematik die Beiziehung konzessionierter Firmen empfohlen.
    O erfüllt
    O Abweichung: ................................................. behoben am: ................................

    Von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind folgende Informationen aufzubewahren:

    O Sicherheitsdatenblatt
    O Gebrauchsanweisung, Aufstellungshinweise

    Zur regelmäßigen Kontrolle der Schädlingsvorsorge/-bekämpfung wird die Erstellung eines Kontrollblattes (siehe Leerformular) und einer eindeutigen Zuordbarkeit der Köder zu den räumlichen Gegebenheiten empfohlen (z.B. Aufstellungsort von Fallen).

    Schädlingsbekämpfung–Kontrollblatt (Leerformular)
    Maßnahmen gegen Fluginsekten, Kriechinsekten und Nager, regelmäßige Überprüfung! Eintrag bei jedem Befall, spätestens jedoch am Ende eines jeden Quartals (auch wenn kein Befall)

    LL Wildfang Schaedlng Kontrollblatt


  3. Schulung
    Regelmäßige Schulungen bezüglich Tätigkeit und Lebensmittelhygiene sind erforderlichund zu dokumentieren.
    O erfüllt
    O Abweichung: ................................................. behoben am: ................................
Go to Top