7. Flüssige Molkeerzeugnisse

Molke wird durch vollständiges oder teilweises Abscheiden des Eiweißes aus Milch hergestellt.

Süßmolke – ist durch Abscheiden des Milcheiweißes (hpts. Kasein) durch hauptsächlich Labeinwirkung gewonnenes Milchserum.

Sauermolke – durch Abscheiden von Milcheiweiß bei überwiegender Säureeinwirkung gewonnenes Milchserum.

Molke – durch Mikrofiltration gewonnenes Milchserum.

Als Trinkmolke wird pasteurisierte Süßmolke oder technisch oder fermentativ gesäuerte Molke verwendet. Die Fermentation erfolgt mit Milchsäurebakterien wie in Abs. 5.1.3.2. angegeben. Die technische Säuerung erfolgt mit Zitronen-, Milchsäure oder Apfelsäure. Eine abschließende Wärmebehandlung ist möglich und wird gekennzeichnet.

Diese Produkte werden aus Trinkmolke unter Zugabe von Früchten oder Fruchtzubereitungen usw., Zucker oder Zuckerarten und Süßungsmitteln oder Gewürzen hergestellt. Zur Süßung können auch Fruchtsaftkonzentrate oder Fruchtsüße verwendet werden.

Der Gehalt an Früchten in Molkenmischerzeugnissen beträgt mindestens 5 % gerechnet auf die frische Frucht. Ausgenommen davon sind Zitrusfrüchte, deren Anteil mindestens 2 % beträgt. Es können auch zusätzlich Schalenöle verwendet werden.

Werden Frucht- oder Gemüsezubereitungen verwendet, entsprechen sie den Anforderungen gemäß Abschnitt 5.3.

Die Verwendung von Stabilisatoren, Verdickungsmitteln, Farbstoffen, Konservierungsmitteln, Aromastoffen und Lebensmitteln mit verdickender Wirkung, wie Stärke und Gelatine, ist unzulässig. Ausgenommen sind Substanzen, die über entsprechende Zubereitungen gemäß Abschnitt 5.3 in das Molkemischerzeugnis gelangen.

Trinkmolke wird als

  • "Trinkmolke" oder "Süßmolke",
  • "Trinkmolke fermentiert" oder "gesäuert" (bei technischer Säuerung), "Sauermolke",
  • "Trinkmolke gesäuert, pasteurisiert", "Trinkmolke fermentiert, pasteurisiert" "Sauermolke, pasteurisiert" (wenn eine abschließende Wärmebehandlung erfolgt ist)

bezeichnet.

Molkemischerzeugnisse werden bezeichnet mit:

  • "Trinkmolke fermentiert mit … % Früchten",
  • "Trinkmolke gesäuert mit … % Früchten",
  • "Fermentierte Trinkmolke pasteurisiert mit … % Früchten",
  • "Trinkmolke gesäuert, pasteurisiert mit ... % Früchten",
  • "Molkenmischerzeugnis mit ... % Früchten",
  • "Fruchtmolke fermentiert/gesäuert mit ... % Früchten".

Die mit sonstigen Zubereitungen gemäß Abs. 7.3 hergestellten Produkte werden entsprechend gekennzeichnet. Die verwendete Frucht- oder Gemüseart kann auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden. Die Frucht- oder Gemüsemenge wird in Prozenten angegeben.

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