3. Kreativbiere
Kreativbiere sind Biere mit besonderen natürlichen Rohstoffen bzw. besonderer Herstellungsart oder nach einem internationalen Bierstil hergestellt. Der Basischarakter ist Bier, was durch die eingesetzten Cerealien, Hopfen und der alkoholischen Gärung zum Ausdruck gebracht wird. Mindestens 50 % des eingesetzten Extraktes müssen aus Cerealien gemäß Abs. 1.2 oder Erzeugnissen aus diesen stammen.
Unter natürlichen Rohstoffen versteht man zum direkten Verzehr geeignete Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs und Lebensmittel.
Unter besonderer Herstellungsart versteht man z.B. Spontangärung, Holzfassreifung, Milchsäuregärung.
Der Zeitpunkt der Zugabe an Zutaten oder Getränken erfolgt während der Bierherstellung, somit im Sudhaus, während des Gärungs-, Reife- bzw. Lagerungsprozesses.
Nicht als Kreativbiere gelten Mischungen von Bier gemäß Abs. 1.1 mit weiteren Zutaten oder Lebensmitteln.
Ein Zusatz von Aromen im Sinne der Aromenverordnung5 findet nicht statt. Der Zusatz von Enzymen3 und Süßungsmitteln ist nicht üblich.
5 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.
Die Bezeichnung enthält das Wort „Kreativbier" in Kombination mit der besonderen Rohstoff- oder Herstellung(sart) sowie der Kategorisierung; z. B.: „Kreativbier mit Honig, Vollbier“, „Kreativbier mit x% Maroni, Schankbier“, „Kreativbier, Vollbier, Stout“. Auf die quantitative Inhaltsdeklaration (QUID)-Bestimmung der LMIV wird hingewiesen.