1.3.2 Bezeichnung
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Entkoffeinierter Kaffee muss als solcher bezeichnet werden.
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Kaffeemischungen gemäß Abs. 1.3.1.5 können als "koffeinreduziert" oder gleichsinnig bezeichnet werden. Weiters wird in unmittelbarem Zusammenhang mit der handelsüblichen Bezeichnung das Mischungsverhältnis in ganzen Prozentzahlen angegeben.