8.4 Rolle der Codexkommission
Die Codexkommission kann - nötigenfalls nach Vorliegen entsprechender Sachverständigengutachten - feststellen, wie ein in diesem Kapitel nicht genannter Inhaltsstoff bzw. ein Kontaminant zu bewerten ist.
Die Codexkommission kann - nötigenfalls nach Vorliegen entsprechender Sachverständigengutachten - feststellen, wie ein in diesem Kapitel nicht genannter Inhaltsstoff bzw. ein Kontaminant zu bewerten ist.
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