2.1.3 Reifung
Brand wird zur Erzielung einer harmonischen Beschaffenheit einer sachdienlichen Lagerzeit unterzogen. Harmonisierte Regelungen bezüglich Reifung, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/787 festgelegt sind, gehen vor.
Brand wird zur Erzielung einer harmonischen Beschaffenheit einer sachdienlichen Lagerzeit unterzogen. Harmonisierte Regelungen bezüglich Reifung, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/787 festgelegt sind, gehen vor.
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