3.4 Kakaohaltige Glasurmassen

Als Grundstoffe für kakaohaltige Zuckerglasurmassen, die zur Abgabe an Letztverbraucher bestimmt sind, werden Fondant oder Zuckerlösungen (Saccharoselösungen) und mindestens 5 % Kakaoerzeugnisse, jedoch mindestens 4 % fettfreie Kakaotrockenmasse, bezogen auf das Gesamtgewicht des Produktes, verwendet. Kakaohaltige Zuckerglasurmassen werden auch zur Herstellung von "Braunen Zuckerstreusel" verwendet.

Zur Herstellung von kakaohaltigen Fettglasurmassen können Zuckerarten, Kakaoerzeugnisse, Schokoladen, Speisefette, Milch oder Milchprodukte sowie die bei der Erzeugung von Schokoladen üblichen Zusätze (Abs. 2.1.3.2) verwendet werden. Lässt die Bezeichnung oder Aufmachung solcher Produkte auf die Verwendung von Milch schließen, so hat der Milchfettgehalt mindestens 2,5 % zu betragen. Diese Anforderungen und jene des Abs. 3.4.3 gelten auch für alle aus kakaohaltigen Fettglasurmassen hergestellten Erzeugnisse, wie Fettglasurstreusel (Abs. 3.4.5) sowie Eiskonfekt (Abs. 3.4.6).

Kakaohaltige Fettglasurmassen und kakaohaltige Milchfettglasurmassen enthalten mindestens 5 % Kakaobestandteile, jedoch mindestens 4 % fettfreie Kakaotrockenmasse.

Kakaohaltige Fettglasurmassen dienen vor allem zum Überziehen von Backerzeugnissen, Zuckerwaren und Konditorwaren. Üblicherweise werden kakaohaltige Fettglasurmassen bei der Herstellung von Erzeugnissen, deren handelsübliche Bezeichnung bzw. Phantasiebezeichnung oder deren Erscheinungsbild auf die Verwendung von Schokolade schließen lässt, z.B. getunkte Patiencebäckerei, getunkte Lebkuchen, getunkte Kekse, oder in deren Bezeichnung das Wort "Schokolade" oder ein anderes auf Schokolade hinweisendes Wort oder die Worte "Sacher-", "Trüffel-", "Nougat-" oder "Pariser-" aufscheinen, nicht verwendet. Die Verwendung von kakaohaltigen Fettglasurmassen ist in diesem Zusammenhang mit der handelsüblichen Bezeichnung und Phantasiebezeichnung deutlich sicht- und lesbar anzugeben.

Eine besondere ausgeformte Art von kakaohaltigen Fettglasurmassen sind kakaohaltige Fettglasurstreusel. Die Anforderungen des Abs. 3.4.4. gelten auch für kakaohaltige Fettglasurmassen.

Kakaohaltige Fettglasurmassen werden zur Vermeidung einer Verwechslung mit Schokoladen oder Schokoladeüberzugsmassen augenfällig, jede Täuschung ausschließend, als "kakaohaltige Fettglasur" oder "kakaohaltige Fettglasurmasse" bezeichnet. Daraus hergestellte Streusel werden als "Fettglasurstreusel" bezeichnet.

Erzeugnisse, die zur Erzielung eines kühlenden Geschmackseindruckes Speisefette mit niedrigem Schmelzpunkt enthalten, weisen in der handelsüblichen Bezeichnung das Wort "Eis" auf, wie z.B. "Eiskonfekt".

Für kakaohaltige Fettglasurmassen und Erzeugnisse, die unter Verwendung von Fettglasurmassen hergestellt sind, werden die Bezeichnungen "Schokolade", Schokoladeüberzugsmasse" sowie davon abgeleitete Wortgebilde wie "Schok" oder "Schoko", ferner zur Täuschung geeignete bildliche Darstellungen (z.B. einer Schokoladetafel) nicht verwendet. Für Erzeugnisse, die unter Verwendung von kakaohaltigen Fettglasurmassen hergestellt sind, werden überdies die Worte "getunkt" und "überzogen" ohne den Zusatz "mit Fettglasur" nicht verwendet.

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