Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Andwendung der Grundsätze des HACCP in gewerblichen Betrieben für die Ölabfüllung

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
BMGFJ-75220/0027-IV/B/7/2007 vom 10.7.2007

 

 

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht vor, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie die Einrichtung eines Verfahrens zur Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen durch die Anwendung von Leitlinien erleichtert werden kann.

Die vorliegenden Leitlinien stellen ein Modell für die Erfüllung der erforderlichen Pflichten der o.a. Verpflichtungen dar und werden vom anwendenden Betrieb an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst. Sie gilt für die gewerblichen Ölabfüllungsbetriebe. Dieser Leitlinie unterliegen nicht bäuerliche Betriebe.

 

Die Leitlinien gliedern sich in folgende Abschnitte:

  1. ANFORDERUNGEN AN RÄUME, EINRICHTUNGEN UND GERÄTE
    Es wird jährlich, mindestens jedoch alle 2 Jahre, überprüft, ob die Betriebsanlage den Hygieneanforderungen entspricht.
    Die Checkliste dient als Arbeitsbehelf. Der jeweilige zu prüfende Bereich (Raum) wird in der Überschrift (z.B. Checkliste für den Bereich Abfüllung) eingetragen. Der Betriebsinhaber, der Geschäftsführer oder der von der Geschäftsführung beauftragte leitende Mitarbeiter, überprüft, ob der Betrieb den Hygieneanforderungen entspricht (Feststellung der Ausgangssituation). Ergibt sich ein Mangel, wird überprüft, ob dieser kritisch ist, und eine allfällige Frist für die Behebung gesetzt. Die Behebung des Mangels wird mit der Unterschrift bestätigt.
    Zwischenzeitlich aufgetretene Mängel werden in angemessener Zeit behoben.
    Beilage 1 – Hygienecheck
  2. WARENÜBERNAHME UND -LAGERUNG
    Bei der Warenübernahme werden die angelieferten Rohstoffe und Verpackungsmaterialien auf die Unversehrtheit sowie allfällige äußerliche Verschmutzungen der Verpackung kontrolliert.
    Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird entsprechend der betrieblichen Erfordernisse überprüft. Nicht entsprechende Ware wird zurückgewiesen.
    Merkblatt 4 – Lager
  3. ABFALLLAGERUNG UND -BESEITIGUNG
    Als Abfall zur Entsorgung fallen z. Metall- Kunststoffbehälter, Kunststofffolien, Restmüll usw. an. Diese sind in dafür geeigneten Behältern im Freien aufzubewahren. Auf die entsprechende Sauberkeit der Behältnisse und des Aufstellungsortes ist zu achten. Die Entsorgung der Abfälle hat, der Abfallart entsprechend, regelmäßig zu erfolgen. 
  4. SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG/SCHÄDLINGSMONITORING
    Die Schädlingsbekämpfung erfolgt im Betrieb systematisch und regelmäßig. Es wird ein Plan erstellt, der festlegt, wann und wo Fallen/Indikatoren aufgestellt werden. Das Muster eines Schädlingsbekämpfungsplanes sowie ein Formular zur Dokumentation der Schädlingsbekämpfung ist angeschlossen.
    Die Dokumentation der Schädlingsbekämpfung ist mindestens in einem Rhythmus von 3 Monaten vorzunehmen.

    Beilage 2 – Schädlingsbekämpfungsplan
    Beilage 3 – Schädlingsbekämpfungs-Dokumentation
    Merkblatt 5 – Schädlingsbekämpfung
  5. REINIGUNG UND DESINFEKTION
    Die Reinigung erfolgt im Betrieb systematisch und regelmäßig. Dafür wird ein Plan erstellt, der festlegt, wer, was, wann, wie, womit reinigt. Ein Muster für einen schriftlichen Reinigungsplan sowie ein Formular für eine allfällige Dokumentation der Reinigung ist angeschlossen.
    Zusätzlich zur regelmäßigen Reinigung erfolgt mindestens einmal im Jahr eine Generalreinigung.

    Beilage 4 – Reinigungsplan für gewerbliche Ölabfüller
    Beilage 5 – Dokumentation der Reinigung
  6. WASSERVERSORGUNG
    Wasser wird ausschließlich zur Reinigung verwendet. Auf die Bestimmungen der Trinkwasser-VO wird verwiesen.
  7. PERSONALGESUNDHEIT
    Der Betriebsinhaber, der Geschäftsführer oder der von der Geschäftsführung beauftragte leitende Mitarbeiter händigt dem Arbeitnehmer bei Eintritt eine Kopie der Leitlinie für Personalgesundheit aus und erklärt sie im Bedarfsfall.
    Der Arbeitnehmer bestätigt die Übernahme durch Ausfüllen des Formblattes.

    Beilage 6 – Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln
  8. PERSONALHYGIENE
    Die personenbezogenen Hygiene-Leitlinien sind in Form von Merkblättern aufbereitet.

    Merkblatt 1 – persönliche Hygiene
    Merkblatt 2 – Verhalten am Arbeitsplatz
    Merkblatt 3 – Verhalten auf dem WC
  9. PERSONALSCHULUNG:
    Der Betriebsinhaber, der Geschäftsführer oder der von der Geschäftsführung beauftragte leitende Mitarbeiter händigt dem Arbeitnehmer bei Eintritt eine Kopie der Merkblätter aus und erklärt sie im Bedarfsfall. Der Arbeitnehmer bestätigt die Übernahme durch seine Unterschrift.
    Unabhängig davon werden die Arbeitnehmer einmal jährlich oder bei einer Änderung ihres Tätigkeitsbereiches auf die hygienischen Verhaltensregeln entsprechend ihres jeweiligen Verantwortungsbereiches hingewiesen. Der Arbeitnehmer bestätigt die Unterweisung am dafür vorgesehenen Formblatt.

    Beilage 7 – Leitlinie für die Personalschulung
    Beilage 8 – Dokumentation über die durchgeführte Hygieneschulung
  10. GEFAHRENANALYSE:
    In einem durchschnittlichen Betrieb für Ölabfüllung werden die Risken durch die Maßnahmen im Rahmen der Guten Hygienepraxis abgedeckt. Deshalb wurde im Muster – Gefahrenanalyse in Ölabfüllbetrieben kein kritischer Steuerungspunkt (= CCP) festgelegt.

    Auch das angewandte Eigenkontrollsystem stellt sicher, dass mögliche Gefahrenpotentiale ausgeschlossen werden.

    Wenn aufgrund besonderer Kundenanforderungen oder spezieller Produktlinien erhöhte Risken gegeben sind, kann es erforderlich sein, kritische Steuerungspunkte festzulegen und entsprechende Überwachungseinrichtungen vorzusehen. In einem solchen Fall ist die Funktionstüchtigkeit dieser Einrichtungen zu dokumentieren.

    Beilage 9 – Vorgangsweise bei der Gefahrenanalyse
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