Hygienisches Freihalten von Brot und Gebäck zur Selbstbedienung (SB-Spender)

Veröffentlichung:
BMGF-75220/0009-IV/B/7/2007 vom 10.4.2007

Änderungen:
BMG-75210/0012-II/B/13/2012 vom 7.8.2012

 

 

  1. Anwendungsbereich:
    Die Stellungnahme der UK „Hygiene“ (vormals Ständiger Hygieneausschuss) bezieht sich auf alle Arten von Selbstbedienungsspendern (SB – Spender) für Brot und Gebäck im Einzelhandel, ausgenommen Gastronomiebetriebe oder sonstige Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung. 
  2. Anforderungen an SB – Spender:
    Ein hygienisch einwandfreies Feilhalten von Brot und Gebäck zur Selbstbedienung ist jedenfalls gegeben, wenn
    •  die VerbraucherInnen das Brot und Gebäck nicht mit der bloßen Hand aus den Vorratsfächern entnehmen bzw. in den Vorratsfächern abtasten, anhusten, anniesen oder dergleichen können;
      Beispiel: SB-Spender mit für VerbraucherInnen verschlossenen Fächern, ausgenommen Öffnungsschlitze für technische Hilfsmittel (z.B. Zangen, Schieber), um mit diesen ausgewählte Brot- bzw. Gebäckstücke einzeln zu entnehmen.
    • die VerbraucherInnen bereits entnommenes Brot und Gebäck nicht wieder in den SB – Spender zurücklegen können;
      Beispiel: SB-Spender mit für VerbraucherInnen verschlossenen Fächern.
    • der SB – Spender sowohl innen als auch außen aus einem leicht zu reinigenden Material besteht und
      Beispiel: entsprechend behandeltes Material (wie Plexiglas in Verbindung mit Metall und/oder Holz)
    • der SB – Spender regelmäßig gereinigt wird. 
      Beispiel: Regelmäßiges Entleeren einer allfällig vorhandenen Brösellade.
    Die Entnahme von Gebäckstücken, die sich bereits im Auffangbereich des SB-Spenders befinden und von anderen VerbraucherInnen entnommen und dort zurückgelassen wurden, liegt in der Eigenverantwortung der VerbraucherInnen. 

    Überdies ist vom Lebensmittelunternehmer dafür Vorsorge zu treffen, dass vom Personal die Gebäckstücke nicht wieder in den SB-Spender zurückgelegt werden.
Go to Top