Hygienisches Freihalten von Brot und Gebäck zur Selbstbedienung (SB-Spender)
Veröffentlichung:
BMGF-75220/0009-IV/B/7/2007 vom 10.4.2007
Änderungen:
BMG-75210/0012-II/B/13/2012 vom 7.8.2012
- Anwendungsbereich:
Die Stellungnahme der UK „Hygiene“ (vormals Ständiger Hygieneausschuss) bezieht sich auf alle Arten von Selbstbedienungsspendern (SB – Spender) für Brot und Gebäck im Einzelhandel, ausgenommen Gastronomiebetriebe oder sonstige Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung. - Anforderungen an SB – Spender:
Ein hygienisch einwandfreies Feilhalten von Brot und Gebäck zur Selbstbedienung ist jedenfalls gegeben, wenn- die VerbraucherInnen das Brot und Gebäck nicht mit der bloßen Hand aus den Vorratsfächern entnehmen bzw. in den Vorratsfächern abtasten, anhusten, anniesen oder dergleichen können;
Beispiel: SB-Spender mit für VerbraucherInnen verschlossenen Fächern, ausgenommen Öffnungsschlitze für technische Hilfsmittel (z.B. Zangen, Schieber), um mit diesen ausgewählte Brot- bzw. Gebäckstücke einzeln zu entnehmen. - die VerbraucherInnen bereits entnommenes Brot und Gebäck nicht wieder in den SB – Spender zurücklegen können;
Beispiel: SB-Spender mit für VerbraucherInnen verschlossenen Fächern. - der SB – Spender sowohl innen als auch außen aus einem leicht zu reinigenden Material besteht und
Beispiel: entsprechend behandeltes Material (wie Plexiglas in Verbindung mit Metall und/oder Holz) - der SB – Spender regelmäßig gereinigt wird.
Beispiel: Regelmäßiges Entleeren einer allfällig vorhandenen Brösellade.
Überdies ist vom Lebensmittelunternehmer dafür Vorsorge zu treffen, dass vom Personal die Gebäckstücke nicht wieder in den SB-Spender zurückgelegt werden. - die VerbraucherInnen das Brot und Gebäck nicht mit der bloßen Hand aus den Vorratsfächern entnehmen bzw. in den Vorratsfächern abtasten, anhusten, anniesen oder dergleichen können;