B.4.4. Fettreduzierte Würste
Werden die Herstellungsrichtlinien für Würste und die Richtwerte für Verarbeitungsfleisch zugrunde gelegt, errechnen sich für folgende Würste nachstehende Fettgehalte von vergleichbaren Produkten:
Fettgehalt Standardprodukte | Fettgehalt fettreduzierter Würste*) | |
Brätwürste Sorte 1 und 2 | 23 % | 15 % |
Fleischwürste Sorte 1b ausgenommen Schinkenwurst und Krakauer; Fleischwürste Sorte 2 ausgenommen Lyoner, Aufschnittwurst, Schinkenleberkäse, Fleisch- oder Leberkäse nach bayrischer Art, Cabanossi und Speckwurst | 33 % | 20 % |
Lyoner, Aufschnittwurst, Schinkenleberkäse, Fleisch- oder Leberkäse nach bayrischer Art | 19 % | 13 % |
Pasteten und Aufstriche | 30 % | 20 % |
*) Diese Werte stellen Richtwerte dar, die jedenfalls die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zur Angabe "fettreduziert" sicher stellen.
Zu den übrigen Grenzwerten siehe G.1.2.7.