1.2 Nüsse
Walnüsse und Haselnüsse in der Schale entsprechen den im Anhang angeführten Mindestanforderungen.
Ausgelöste Ware (z.B: Walnusshälften, Haselnüsse) weist nicht mehr als 15 Zählprozent fehlerhafte Nüsse (ranzige, ungeeignete oder durch Insekten beschädigte bzw. schimmelige Nüsse) auf. Es werden mindestens 100 Stück zur Untersuchung herangezogen.
Zur Untersuchung gemahlener Ware werden 5 Packungen herangezogen. Wenn von diesen 5 Packungen 1 Packung Fehler (z.B. ranzig, schimmelig) aufweist, so sind weitere 5 Proben derselben Charge zwecks Bestätigung des Erstbefundes heranzuziehen. Wenn von 10 Packungen 1 Packung fehlerhaft ist, wird die ungeeignete Packung als "Ausreißer" angesehen. Die Untersuchung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Lagerbedingungen.
Bei ausgelösten Kernen ist durch geeignete Verfahren weitestgehend sicher zu stellen, dass keine Fremdkörper und Schalenteile in der verpackten Ware vorhanden sind.