1.2 Nüsse
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Walnüsse und Haselnüsse in der Schale entsprechen den im Anhang angeführten Mindestanforderungen.
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Ausgelöste Ware (z.B: Walnusshälften, Haselnüsse) weist nicht mehr als 15 Zählprozent fehlerhafte Nüsse (ranzige, ungeeignete oder durch Insekten beschädigte bzw. schimmelige Nüsse) auf. Es werden mindestens 100 Stück zur Untersuchung herangezogen.
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Zur Untersuchung gemahlener Ware werden 5 Packungen herangezogen. Wenn von diesen 5 Packungen 1 Packung Fehler (z.B. ranzig, schimmelig) aufweist, so sind weitere 5 Proben derselben Charge zwecks Bestätigung des Erstbefundes heranzuziehen. Wenn von 10 Packungen 1 Packung fehlerhaft ist, wird die ungeeignete Packung als "Ausreißer" angesehen. Die Untersuchung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Lagerbedingungen.
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Bei ausgelösten Kernen ist durch geeignete Verfahren weitestgehend sicher zu stellen, dass keine Fremdkörper und Schalenteile in der verpackten Ware vorhanden sind.