Beilage 10a Grundsätze der Arbeitshygiene Herstellung von Fleischerzeugnissen

  1. Direkter oder indirekter Kontakt zwischen Frischfleisch und Fleischerzeugnissen ist zu vermeiden. 
  2. Besonderes Augenmerk ist auf den Umgang mit Fleischerzeugnissen nach einem Kritischen Steuerpunkt zu legen, insbesondere beim Aufschneiden und Verpacken (Gefahr der Rekontamination). 
  3. Kontaminationen durch Witterungseinflüsse, Boden, Schädlingsbekämpfungsmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie durch Abfälle sind zu vermeiden. 
  4. Das Umhüllungs- und Verpackungsmaterial muss für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sein. Gegebenenfalls Konformitätsbescheinigungen für Lebensmittelkontaktmaterialien einholen. Die Lebensmittelunternehmerin/der Lebensmittelunternehmer muss sich bezüglich des verwendeten Materials oder Gegenstands nachweislich informieren (siehe analog zu Codexkapitel B 36).
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