Beilage 10a Grundsätze der Arbeitshygiene Herstellung von Fleischerzeugnissen
- Direkter oder indirekter Kontakt zwischen Frischfleisch und Fleischerzeugnissen ist zu vermeiden.
- Besonderes Augenmerk ist auf den Umgang mit Fleischerzeugnissen nach einem Kritischen Steuerpunkt zu legen, insbesondere beim Aufschneiden und Verpacken (Gefahr der Rekontamination).
- Kontaminationen durch Witterungseinflüsse, Boden, Schädlingsbekämpfungsmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie durch Abfälle sind zu vermeiden.
- Das Umhüllungs- und Verpackungsmaterial muss für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sein. Gegebenenfalls Konformitätsbescheinigungen für Lebensmittelkontaktmaterialien einholen. Die Lebensmittelunternehmerin/der Lebensmittelunternehmer muss sich bezüglich des verwendeten Materials oder Gegenstands nachweislich informieren (siehe analog zu Codexkapitel B 36).