1 Allgemeines

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 (LMIV) legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen für die Information der Verbraucher über Lebensmittel und insbesondere für die Kennzeichnung fest. Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Lebensmitteln sind im Einzelfall auch diverse darüber hinaus gehende Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.

Die nachstehenden Ausführungen der österreichischen Codexkommission sollen (ergänzend zu den Fragen- und Antworten-Katalogen der Europäischen Kommission und des BMGF) zu spezifischen Fragen eine Hilfestellung für die beteiligten Verkehrskreise bieten.

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