Empfehlung zur Verwendung von Stoffhandtüchern als hygienisches Mittel zum Trocknen der Hände

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
BMG-75210/0043-II/B/13/2015 vom 27.1.2016

 

 

Unter folgenden Voraussetzungen können Stoffhandtücher als hygienisches Mittel zum Trocknen der Hände im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kap. I, Pkt. 4 angesehen werden:

  • Gewährleistung der Einmalbenützung;
  • Vermeidung des Kontaktes von gebrauchten und ungebrauchten Stoffhandtüchern;
  • Einwandfreie Reinigung und thermische Desinfektion der gebrauchten Stoffhandtücher.
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