3.2 Bezeichnung
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Erzeugnisse, die nach diesen Richtlinien hergestellt sind, werden als "Met", auch in Verbindung mit dem Wort "Honigwein" bezeichnet. Auf die (traditionelle) österreichische Codexqualität kann hingewiesen werden.
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Die für die Angabe des Alkoholgehaltes gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. k) der Lebensmittelinformationsverordnung7 zulässige Abweichung bei Met (Honigwein) beträgt gemäß Art. 28 Abs. 2 iVm Anhang XII +/- 1 % vol.
7 Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) 608/2004 der Kommission.
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Hinweise wie "trocken", "halbsüß", "süß" oder ähnlich beziehen sich auf den durchschnittlichen Geschmackseindruck.