3.2 Bezeichnung

Erzeugnisse, die nach diesen Richtlinien hergestellt sind, werden als "Met", auch in Verbindung mit dem Wort "Honigwein" bezeichnet. Auf die (traditionelle) österreichische Codexqualität kann hingewiesen werden.

Die für die Angabe des Alkoholgehaltes gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. k) der Lebensmittelinformationsverordnung7 zulässige Abweichung bei Met (Honigwein) beträgt gemäß Art. 28 Abs. 2 iVm Anhang XII +/- 1 % vol.

7 Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) 608/2004 der Kommission.

Hinweise wie "trocken", "halbsüß", "süß" oder ähnlich beziehen sich auf den durchschnittlichen Geschmackseindruck.

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