2.3.1 Beschreibung, Anforderungen
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Kaffeemittel-Extrakte werden in flüssiger, pastenförmiger oder trockener Form in Verkehr gebracht.
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Die verwendeten Ausgangsstoffe sind in der Regel gemälztes und ungemälztes Getreide, Feigen sowie andere Früchte. Zur Herstellung von sonstigen Kaffee-Extrakten dürfen nur einwandfreie Ausgangsstoffe handelsüblicher Qualität verwendet werden.
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Werden Kaffeemittel-Extrakte als Mischung mit Extrakten aus Bohnenkaffee in Verkehr gebracht, dann muss der Anteil an Bohnenkaffee-Extrakt den Reinheits-, Qualitäts- und sonstigen Bestimmungen für Bohnenkaffee-Extrakte entsprechen. Wird ein Extrakt aus entkoffeiniertem Kaffee herangezogen, dann muss dieser den Anforderungen der einschlägigen Absätze über entkoffeinierten Kaffee bzw. Extrakte daraus entsprechen.
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Hinsichtlich einer Aromatisierung ist Abs. 2.1.1.8 sinngemäß anzuwenden.