2.3.1 Beschreibung, Anforderungen

Kaffeemittel-Extrakte werden in flüssiger, pastenförmiger oder trockener Form in Verkehr gebracht.

Die verwendeten Ausgangsstoffe sind in der Regel gemälztes und ungemälztes Getreide, Feigen sowie andere Früchte. Zur Herstellung von sonstigen Kaffee-Extrakten dürfen nur einwandfreie Ausgangsstoffe handelsüblicher Qualität verwendet werden.

Werden Kaffeemittel-Extrakte als Mischung mit Extrakten aus Bohnenkaffee in Verkehr gebracht, dann muss der Anteil an Bohnenkaffee-Extrakt den Reinheits-, Qualitäts- und sonstigen Bestimmungen für Bohnenkaffee-Extrakte entsprechen. Wird ein Extrakt aus entkoffeiniertem Kaffee herangezogen, dann muss dieser den Anforderungen der einschlägigen Absätze über entkoffeinierten Kaffee bzw. Extrakte daraus entsprechen.

Hinsichtlich einer Aromatisierung ist Abs. 2.1.1.8 sinngemäß anzuwenden.

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