4. Aufbereitung vor Ort
Die Grundsätze der allgemeinen Lebensmittelhygiene sind einzuhalten. Die jeweiligen baulichen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere das Vorhandensein einer Handwaschgelegenheit, sind im Vorfeld abzuklären.
Die Grundsätze der allgemeinen Lebensmittelhygiene sind einzuhalten. Die jeweiligen baulichen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere das Vorhandensein einer Handwaschgelegenheit, sind im Vorfeld abzuklären.
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