2.1.4 Gemüsesaft
Gemüsesaft ist das unverdünnte, zum unmittelbaren Verzehr bestimmte, gärfähige und unvergorene oder milchsauer vergorene, flüssige Erzeugnis aus Gemüse. Die Mitverwendung von Gemüsemark ist handelsüblich. Paradeiser-/Tomaten-saft kann auch ausschließlich aus Mark/Püree hergestellt werden.
Gemüsesaft aus Gemüsesaftkonzentrat ist das Erzeugnis, das gewonnen wird, indem das dem Gemüsesaft bei der Konzentrierung entzogene Wasser dem Gemüsekon-zentrat wieder hinzugefügt wird und die dem Gemüsesaft verloren gegangenen Aromastoffe zugesetzt werden. Die Mitverwendung von Gemüsemark/-püree und/oder konzentriertem Gemüsemark/-püree ist handelsüblich. Das entsprechende Produkt aus Paradeisern/Tomaten kann auch ausschließlich aus konzentriertem Mark/Püree hergestellt werden.