Anhang 5 ZULÄSSIGE ANGABEN UND DIE ZU ERFÜLLENDEN KRITERIEN (zu Abschnitt 1, Abs. 1.4.4.1)
Angaben | Kriterien | ||||||||||||||||||||||||||
Mit geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 500 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 50 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Mit hohem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt mehr als 1.500 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Bicarbonathaltig (Hydrogen-carbonathaltig) | Der Bicarbonat-Gehalt beträgt mehr als 600 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Sulfathaltig | Der Sulfat-Gehalt beträgt mehr als 200 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Chloridhaltig | Der Chlorid-Gehalt beträgt mehr als 200 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Calciumhaltig | Der Calcium-Gehalt beträgt mehr als 150 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Magnesiumhaltig | Der Magnesium-Gehalt beträgt mehr als 50 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Fluoridhaltig | Der Fluorid-Gehalt beträgt mehr als 1 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Eisenhaltig | Der Gehalt an zweiwertigem Eisen beträgt mehr als 1 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Säuerling | Der Gehalt an freiem Kohlenstoffdioxid beträgt mehr als 250 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Natriumhaltig | Der Natrium-Gehalt beträgt mehr als 200 mg/l | ||||||||||||||||||||||||||
Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung (nach Entfernen der Kohlensäure, z. B. durch Erwärmen) | Höchstwerte in mg/l an:
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Geeignet für natriumarme Ernährung | Der Natrium-Gehalt beträgt weniger als 20 mg/l |
[22] 50 bis 70 mg/l nur dann, wenn der ionenäquivalente Anteil des Calciums um mindestens 20 % über jenem des Magnesiums liegt.
[23] 240 bis 300 mg/l nur dann, wenn den Sulfat-Ionen ein zumindest gleich hoher ionenäquivalenter Anteil an Calcium-Ionen gegenübersteht.