Anhang 5 ZULÄSSIGE ANGABEN UND DIE ZU ERFÜLLENDEN KRITERIEN (zu Abschnitt 1, Abs. 1.4.4.1)

Angaben Kriterien
Mit geringem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 500 mg/l
Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 50 mg/l
Mit hohem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt mehr als 1.500 mg/l
Bicarbonathaltig (Hydrogen-carbonathaltig) Der Bicarbonat-Gehalt beträgt mehr als 600 mg/l
Sulfathaltig Der Sulfat-Gehalt beträgt mehr als 200 mg/l
Chloridhaltig Der Chlorid-Gehalt beträgt mehr als 200 mg/l
Calciumhaltig Der Calcium-Gehalt beträgt mehr als 150 mg/l
Magnesiumhaltig Der Magnesium-Gehalt beträgt mehr als 50 mg/l
Fluoridhaltig Der Fluorid-Gehalt beträgt mehr als 1 mg/l
Eisenhaltig Der Gehalt an zweiwertigem Eisen beträgt mehr als 1 mg/l
Säuerling Der Gehalt an freiem Kohlenstoffdioxid beträgt mehr als 250 mg/l
Natriumhaltig Der Natrium-Gehalt beträgt mehr als 200 mg/l
Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung (nach Entfernen der Kohlensäure, z. B. durch Erwärmen) Höchstwerte in mg/l an:                    
Natrium 20
Kalium 10
Calcium 175
Magnesium 50[22]
Magan 0,2
Uran 0,005
Fluorid 1,5
Chlorid 50
Jodid 0,1
Nitrat 10
Nitrit 0,02
Sulfat 240[23]
Hydrogencarbonat 550
Geeignet für natriumarme Ernährung Der Natrium-Gehalt beträgt weniger als 20 mg/l

[22] 50 bis 70 mg/l nur dann, wenn der ionenäquivalente Anteil des Calciums um mindestens 20 % über jenem des Magnesiums liegt.

[23] 240 bis 300 mg/l nur dann, wenn den Sulfat-Ionen ein zumindest gleich hoher ionenäquivalenter Anteil an Calcium-Ionen gegenübersteht.

Go to Top