2.2 Bio-Haltung von Masthühnern und Truthühnern im Lichte eines Außenscharrraumes/Außenklimabereiches

Bio-Haltung von Masthühnern und Truthühnern im Lichte eines Außenscharraumes/Außenklimabereiches

Die maximale Besatzdichte in der Bio-Mastgeflügelhaltung (Masthühner, Truthühner u.a.) gemäß EU-VO 1804/99 beträgt 10 Tiere je m2 bzw. höchstzulässiges Lebendgewicht 21 kg je m2 den Tieren ständig zur Verfügung stehende Nettofläche. Wird die zur Verfügung stehende Nettofläche um einen Außenklimabereich mit nachfolgender Spezifikation erweitert, so darf die maximale Besatzdichte im Stall bei Masthühnern und Truthühnern (Puten) nicht mehr als 28 kg Lebendgewicht je m2 den Tieren ständig zur Verfügung stehende Nettofläche übersteigen. Bei Masthühnern dürfen je m2 max. 12 Tiere gehalten werden. Der verpflichtende Zugang zu Auslaufflächen bleibt davon unbeschadet.

Definition/Spezifikation des Außenscharrraumes/Außenklimabereiches:

Ein Außenscharraum bezeichnet einen überdachten, nicht isolierten, eingestreuten, künstlich oder natürlich beleuchteten Außenklimabereich, der an einer oder mehreren Seiten durch Gitter, Windnetze oder ähnliche Vorrichtungen begrenzt wird und

  • während der ganzen Aktivitätsphase (Hellphase, künstliches oder ausreichend natürliches Licht) für die Tiere über alle Stallöffnungen zugänglich ist,
  • mindestens ein Drittel der nutzbaren (begehbaren) Stallfläche im Stallinneren umfasst,
  • überdacht ist, über automatische Schieber-/Klappenöffnungen, Einzäunung und Windschutzmöglichkeiten verfügt,
  • eingestreut ist,
  • eine Höhe von mindestens 1,5 m hat, sich auf gleicher Ebene wie der Stall befindet bzw. der Niveauunterschied vom Stall zum Außenscharrraum maximal 40 cm beträgt. (Truthühner maximal 25 cm Niveauunterschied.) Größere Niveauunterschiede können durch vorgebaute Auf- und Abstiegshilfen überwunden werden,
  • und über Öffnungen vom Stallinnenteil in den Außenscharrraum verfügt, die den Anforderungen an Auslauföffnungen genügen. (Truthühner: Mindestbreite je Auslauföffnung 80 cm, Mindesthöhe 60 cm; Masthühner: Mindestbreite je Auslauföffnung 40 cm, Mindesthöhe 35 cm).

 

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