6.3.2.1 Pflanzen

Pflanzliche Bestandteile von vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten (Washingtoner Artenschutzübereinkommen4) und Berner Artenschutzabkommen5) dürfen nicht verwendet werden, sofern sie nicht aus genehmigten Wildsammlungen von Pflanzen stammen.

4) Informationen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen siehe: http://www.cites.org/ oder http://www.cites.at/

5) Informationen zum Berner Artenschutzabkommen siehe: http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=104&CM=8&DF=10/02/04&CL=GER

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