6.4.2 Berechnung wasserhaltiger Bestandteile
Wasserhaltige Bestandteile werden mit folgendem Gewichtsanteil berücksichtigt:
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Pflanzensäfte, die aus der frischen Pflanze direkt gepresst werden, sind zu 100 % dem Bioanteil zuzurechnen.
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Nur das Konzentrat wird zu 100% dem Bioanteil zugerechnet, nicht jedoch das zur Rückverdünnung verwendete Wasser.
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Der Bioanteil eines Extraktes errechnet sich nach:
Σ eingesetzte Biomenge
Bioanteil im Extrakt [in Gewichts-%]= ------------------------------------------------ x 100
Gesamtmenge des fertigen Extrakts
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Der Bioanteil eines Destillates errechnet sich nach:
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Der Bioanteil eines Hydrolates errechnet sich aus:
Unter Biomenge versteht man sowohl die Frischpflanze, die Droge, als auch die organischen Extraktionsmittel (beispielsweise Glycerin, Alkohol, Pflanzenöle) aus biologischer Produktion, wobei Wasser als Extraktions- bzw. Destillationsmittel nicht dem Bioanteil zugerechnet wird.
Der Bioanteil kann 100% nicht überschreiten.