6.4.2 Berechnung wasserhaltiger Bestandteile

Wasserhaltige Bestandteile werden mit folgendem Gewichtsanteil berücksichtigt:

Pflanzensäfte, die aus der frischen Pflanze direkt gepresst werden, sind zu 100 % dem Bioanteil zuzurechnen.

Nur das Konzentrat wird zu 100% dem Bioanteil zugerechnet, nicht jedoch das zur Rückverdünnung verwendete Wasser.

Der Bioanteil eines Extraktes errechnet sich nach:

                                                                 Σ eingesetzte Biomenge
Bioanteil im Extrakt [in Gewichts-%]= ------------------------------------------------ x 100
                                                             Gesamtmenge des fertigen Extrakts

Der Bioanteil eines Destillates errechnet sich nach:

csm A 8 Bild2 378d5eeee2 

Der Bioanteil eines Hydrolates errechnet sich aus:

csm A 8 Bild3 303ed1a184

 

 

 

Unter Biomenge versteht man sowohl die Frischpflanze, die Droge, als auch die organischen Extraktionsmittel (beispielsweise Glycerin, Alkohol, Pflanzenöle) aus biologischer Produktion, wobei Wasser als Extraktions- bzw. Destillationsmittel nicht dem Bioanteil zugerechnet wird.
Der Bioanteil kann 100% nicht überschreiten.

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