9. Leitlinien für die Bezeichnung "leicht" oder "light" für Milch und Milchprodukte

Die Angabe "leicht" bzw. jegliche Angabe, die für die Verbraucher dieselbe Bedeutung hat (z. B. "light") ist im Annex der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geregelt. Die Verwendung von "leicht" setzt eine mindestens 30 %ige Reduktion an Nährstoffanteilen bzw. des Brennwertes gegenüber einem vergleichbaren Produkt voraus. Des Weiteren muss ein Hinweis auf die Eigenschaften angebracht sein, die das Lebensmittel "leicht" machen.

Bei einer "Leicht"-Auslobung aufgrund der Reduktion des Fettgehalts ist das Vorliegen eines Referenzfettgehaltes, der zur Bestimmung des vergleichbaren Produktes dient, im Rahmen dieses Codexkapitels Voraussetzung. Für "Leicht"-Produkte müssen die im Rahmen dieses Codexkapitels festgelegten produkttypischen Kriterien des Referenzprodukts (z. B. Wff-Gehalt der Käsegruppe, Zutaten, Mindestfettgehalt) eingehalten werden, soweit bei den einzelnen Milcherzeugnissen nichts anderes bestimmt ist.

Bei "Leicht"-Auslobung von Käsen ist sicherzustellen, dass mit dem verringerten F.i.T.- Gehalt des "Leicht"-Produkts jedenfalls eine zumindest 30 %ige Reduktion des absoluten Fettgehalts erfolgt. Wenn Fettgehaltsstufen mit geringeren F.i.T.-Gehalten als der Referenzfettgehalt im Rahmen dieses Codexkapitels angegeben sind, sind diese bei der "Leicht"-Auslobung einzuhalten.

Durch den Zusatz "Referenzfettgehalt" bei den einzelnen Produktbezeichnungen wird die marktübliche Fettstufe innerhalb der konkreten Produktbezeichnung und damit das Vergleichsprodukt für eine "Leicht"-Auslobung im Rahmen dieser Produktbe-zeichnung bestimmt.

Die Mindestanforderungen in Bezug auf den Fettgehalt in den internationalen Codex-Standards sind jedenfalls einzuhalten.

Das Fehlen der Angabe "Referenzfettgehalt" bei einer Produktbezeichnung verdeutlicht, dass bei einem derartigen Produkt die produkttypischen Kriterien im Rahmen derselben Bezeichnung einer codexkonformen "Leicht"-Auslobung aufgrund der ausschließlichen Reduktion des Fettgehalts entgegenstehen.

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