C.2 Zusatzstoffe
Bei der Herstellung von Fleischzubereitungen, Zubereitungen aus rohem Faschierten und Fleischerzeugnissen sind die geltenden lebensmittel- und fleischuntersuchungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Bei der Herstellung von Fleischzubereitungen, Zubereitungen aus rohem Faschierten und Fleischerzeugnissen sind die geltenden lebensmittel- und fleischuntersuchungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
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