C.2 Zusatzstoffe
Bei der Herstellung von Fleischzubereitungen, Zubereitungen aus rohem Faschierten und Fleischerzeugnissen sind die geltenden lebensmittel- und fleischuntersuchungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Bei der Herstellung von Fleischzubereitungen, Zubereitungen aus rohem Faschierten und Fleischerzeugnissen sind die geltenden lebensmittel- und fleischuntersuchungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
© Österreichisches Lebensmittelbuch Online 2023 | Kontakt | Impressum | Datenschutz
Projekt des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Umsetzung Lebensmittelversuchsanstalt